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Pressemitteilung Nr. 10/07 vom 18.05.2007
Republikaner wehren sich erfolgreich gegen Diffamierung und Verleumdung!

Die Republikaner werden nicht mehr im Verfassungsschutzbericht des Bundes und des Landes erwähnt!

Die rheinland-pfälzischen Republikaner sehen in der Tatsache, daß die Partei im gestern von Landesinnenminister Bruch vorgestellten Verfassungsschutzbericht 2006 nicht mehr als „verfassungsfeindlich“ eingestuft wird, einen „Freispruch erster Klasse!“ und eine Bestätigung des eigenen Handelns.

Der klare und unmißverständlich rechtsstaatliche Kurs der Republikaner wurde nach den bisher schon auf Länderebene erzielten Erfolgen damit erneut bestätigt!

Nachdem bereits dem Land Berlin die Beobachtung der Republikaner durch den dortigen Verfassungsschutz gerichtlich untersagt wurde, zog zunächst das Land Nordrhein-Westfalen mit der Einstellung der Beobachtung nach. Da nun auch die Republikaner in Hessen, Bayern und Rheinland-Pfalz gegen ihre Erwähnung im Verfassungsschutzbericht eine Klage angekündigt haben, hat das Bundesinnenministerium gestern die Reißleine gezogen und die Republikaner auch aus dem VS-Bericht des Bundes für 2006 herausgenommen.

Hintergrund hierfür dürfte vor allem die Tatsache gewesen sein, daß der bisherige absurde Vorwurf der „Verfassungsfeindlichkeit“ niemals durch Fakten belegt, sondern lediglich durch Mutmaßungen und Unterstellungen der politisch gesteuerten „Schlapphüte“ aufrecht erhalten wurde. Nicht umsonst heißt es wohl im Verfassungsschutzbericht 2006, daß hinsichtlich der Republikaner „keine hinreichend gewichtigen tatsächlichen Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ vorhanden seien!

Auch die aktuelle Rechtssprechung bezüglich politischer Standpunkte und Aussagen hat ihre Wirkung nicht verfehlt. So stellte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht im Januar 2007 fest: „Wer das Ende der multikulturellen Gesellschaft fordert und damit meint, das ein Staat auch eine kulturelle Identität und gemeinsame Grundwerte benötigt, zu denen sich alle Staatsbürger bekennen, und dass keine Parallelgesellschaften, in denen andere Regeln gelten, entstehen dürfen, bewegt sich im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (Az.: 22 K3124/04).

V.i.S.d.P. Die Republikaner, Landesgeschäftsstelle

 
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9/8/2010
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