Republikaner: Satzung des Arab-Nil-Rhein Vereins ist unvereinbar mit demokratischen Grundsätzen
Die Republikaner im Stadtrat haben bereits in einer Stadtratsanfrage im Dezember 2005 darauf hingewiesen, dass die Vereinssatzung des Arab-Nil-rhein Vereins mit demokratischen Grundsätzen und dem Vereinsrecht unvereinbar ist. Einer solchen Organisation darf nicht die Erziehung von Kindern anvertraut werden.
Die Fraktionsvorsitzende der Republikaner im Stadtrat, Gabriele Bannier: „Fakt ist, das in § 9, Absatz 9.3 der Satzung des Arab-Nil-Rhein-Vereins demokratische Grundsätze mit Füßen getreten werden. So heißt es dort:“ Der Vorstand bleibt auf unbestimmte Zeit im Amt(!) und setzt sich in der Hauptsache aus Gründungsmitgliedern zusammen, sowie weiteren Personen, die vom Vorstand aus der Reihe der Mitglieder bestimmt (!) werden“. Freie und geheime Wahlen, die im Vereinsrecht vorgeschrieben sind, finden laut Satzung offensichtlich nicht statt. Unabhängig davon ist im vorliegenden vorläufigen Konzept des Vereins für den Kindergarten die Rede vom „Bezug auf eine ethisch – moralische Erziehung auf islamischer Grundlage“. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass Mädchen und Jungen gemeinsamen Turn- und/oder Sportunterricht im islamischen Kindergarten erhalten und die grundgesetzwidrige Geschlechtertrennung des Islam praktiziert wird. Kindergärten der katholischen oder evangelischen Kirchen mit der beabsichtigten Einrichtung des Arab-Nil-Rhein-Vereins zu vergleichen, wie von Stadtelternausschuß-Vertreter Dirk Rensink geschehen, ist völlig abwegig, weil in konfessionellen Einrichtungen sich die Frage der Vereinbarkeit mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht stellt. Die Abschottungspolitik des islamischen Kindergartens „Die Zwerge“ in Wiesbaden zeigt, das durch eine solche Einrichtung eine Parallelgesellschaft zementiert werden soll. Wir Republikaner begrüßen es daher, wenn ein mutiger CDU-Stadtverbandsvorsitzender mit uns gegen dieses Projekt sich einsetzt.“
Mainz, den 09.10.2007