Republikaner fordern generelles Kopftuchverbot!
Eine klare Stellungnahme der Landespolitik ist überfällig!
Anläßlich des aktuellen Streitfalles um eine kopftuchtragende Lehrerin in Worms wiederholen die rheinland-pfälzischen Republikaner ihre Forderung nach einem grundsätzlichen Verbot dieses Symbols des fundamentalistischen Islams an allen Schulen des Bundeslandes.
Im zugrunde liegenden Fall verweigerte die Aufsichtsbehörde ADD einer Lehrerin aus Worms die Anstellung an einem Gymnasium, da diese nicht bereit war, dort auf das Tragen ihres Kopftuches zu verzichten. Aus demselben Grund mußte die Betroffene bereits zuvor den Schuldienst in Nordrhein-Westfalen quittieren.
Diese grundsätzlich richtige Entscheidung begrüßt der Landesverband der Republikaner in Rheinland-Pfalz ausdrücklich und fordert den Landesgesetzgeber auf, sich nicht weiter mit windelweichen Aussagen wie dem Hinweis auf die „grundsätzliche Neutralitätspflicht“ der Lehrer herauszureden, sondern endlich Taten in Form konkreter gesetzlicher Regelungen folgen zu lassen!
Ziel muß es sein, den Beispielen von Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg zu folgen und das Tragen von Symbolen des Islam grundsätzlich zu verbieten!
Daß die durch das Kopftuch symbolisierte menschenverachtende Weltanschauung des Islam nicht mit dem Grundgesetz und den christlich-abendländischen Werten vereinbar sei, ist hinlänglich bekannt. Ebenso selbstverständlich sollte es sein, daß in Deutschland unterrichtende Lehrer muslimischen Glaubens sich den hier geltenden Gesetzen und Normen zu unterwerfen hätten oder alternativ hierzu ihre Berufstätigkeit in einem anderen Land ausüben sollen.
In Rheinland-Pfalz gibt es leider noch kein Kopftuchverbot, was als Verfehlung der hiesigen Landespolitik angesehen werden muß und von dieser deshalb schnellstens zu beheben ist. Das bloße Einfordern der vorgeschriebenen Neutralität des Lehrpersonals führt offensichtlich nicht zum Ziel, wie der aktuelle Fall eindrucksvoll zeigt.
Daß ein generelles Kopftuchverbot, wie es von den Republikanern seit Jahren gefordert wird, durchaus mit den geltenden Gesetzen im Einklang steht, zeigt darüber hinaus ein Beispiel aus Baden-Württemberg. Hier hat das Bundesverwaltungsgericht das dort bestehende Kopftuchverbot an Schulen ausdrücklich bestätigt und die Klage einer Lehrerin aus diesem Bundesland verworfen.
Diesem Beispiel gilt es nun auch in Rheinland-Pfalz zu folgen!
30.01.09
V.i.S.d.P. Die Republikaner, Landesgeschäftsstelle