Pressemitteilung Nr. 6/07 vom 16.03.2007
Sieg der Meinungsfreiheit in Bad Dürkheim!
Klage gegen Landrätin Sabine Röhl war erfolgreich!
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in seinem Urteil klargestellt, daß das unflätige Verhalten der Landrätin des Kreises Bad Dürkheim, Sabine Röhl (SPD), rechtswidrig und gegen die Meinungsfreiheit ausgerichtet war.
Einen großen Sieg für die Meinungsfreiheit in Deutschland hat die Kreistagsfraktion der Republikaner in Bad Dürkheim errungen!
Nachdem der Fraktionsvorsitzende Patrick Moser bei einer Veranstaltung des Kreises aufgrund eines Parteilogos auf seiner Kleidung von der Landrätin des Saales verwiesen worden war, hatte er Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben, die jedoch erwartungsgemäß zurückgewiesen wurde.
Um die seit langem gegen die Republikaner gerichteten Schikanen endlich zu beenden und die politisch offenbar übermotivierte Landrätin in ihre Schranken zu verweisen, erhob Patrick Moser Klage vor dem Verwaltungsgericht Neustadt, um auch in Bad Dürkheim dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung wieder Geltung zu verschaffen.
Mit der nun vom Gericht in seinem Urteil vom 8.3.07 verkündeten Feststellung, daß das Verhalten der Landrätin rechtswidrig war, hat die Kreistagsfraktion der Republikaner ein richtungsweisendes Signal für die Zukunft erwirkt, welches weit über die Grenzen Bad Dürkheims hinaus Bedeutung haben wird, da die Republikaner aufgrund ihrer konsequent an den Interessen der einheimischen Bürger ausgerichteten Politik in ganz Deutschland von dem etablierten Parteienkartell mit mehr als fragwürdigen Aktionen bekämpft und denunziert werden.
Gerade am Beispiel von SPD-Landrätin Röhl wurde wieder einmal deutlich, wie weit bei den selbsternannten Musterdemokraten Anspruch und Wirklichkeit auseinander klaffen!
Um so erfreulicher ist aus Sicht der Republikaner die Tatsache zu bewerten, daß es in Deutschland noch Richter gibt, die diesen Namen verdienen!
V.i.S.d.P. Die Republikaner, Landesgeschäftsstelle