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Skandal-Urteil gegen die Meinungsfreiheit!


Richter erklärt kriminelle Ausländer für erwünscht und fordert Deutsche zum auswandern auf!

Mit der heutigen Berufungsverhandlung gegen den Pirmasenser REP-Stadtrat Andreas Burkhardt am Zweibrücker Landgericht hat der teilweise politisch gesteuerte Justizapparat endgültig die Maske fallen lassen und sich als williger Paladin der „Multikulti-Extremisten“ des etablierten Blockparteienkartells erwiesen!

Zu der Berufungsverhandlung kam es, weil der Fraktionsvorsitzende der Republikaner im Pirmasenser Stadtrat, Andreas Burkhardt, im Oktober letzten Jahres vom Amtsgericht Pirmasens wegen angeblicher „Volksverhetzung“ zu einer Geldstrafe von 3600 € verurteilt worden war. Zuvor hatte Burkhardt gegen einen entsprechenden Strafbefehl über 3000 € Einspruch eingelegt.

Grundlage für diesen Strafbefehl war eine Anfrage der REP-Stadtratsfraktion, in der diese in einer Ratssitzung Auskunft über den „Umgang der Stadtverwaltung mit dem parasitären Verhalten bestimmter Gruppen“ haben wollte.

In dieser Anfrage ging es um eine Zigeunerfamilie, die vor Jahren illegal aus dem Kosovo nach Deutschland eingewandert war, hier keine Aufenthaltserlaubnis besitzt und vollständig auf Kosten der deutschen Steuerzahler lebt!

Als Asylanten wurden diese Personen ausdrücklich nicht anerkannt, jedoch trotz rechtskräftiger Ausreiseverpflichtung weiterhin in Deutschland „geduldet“. Die beiden Erwachsenen setzten in den darauffolgenden Jahren weitere Kinder in die Welt und der Familienvater wurde darüber hinaus auch noch mehrfach wegen krimineller Handlungen und Gewalttaten verurteilt!

Dieses dreiste und unerträgliche Gesamtverhalten bezeichnete der REP-Stadtrat als „parasitäres Verhalten“ gegenüber den Einheimischen, welche die Zigeunerfamilie offenbar nur durchzufüttern und ansonsten die Klappe zu halten bzw. die Gewalttaten des Familienvaters zu ertragen haben. Desweiteren beging Burkhardt das „Kapitalverbrechen“, entgegen der politisch verordneten Bezeichnung „Sinti und Roma“ die für diese Gruppe historisch zutreffende Bezeichnung „Zigeuner“ zu verwenden.

Nach der offenkundig politisch motivierten erstinztanzlichen Verurteilung durch den Pirmasenser Amtsrichter Ulrich Marschek, setzten in der Berufungsinstanz sowohl der Staatsanwalt als auch der Richter noch einen drauf.

So machte der Vertreter der Staatsanwaltschaft auf die Zuhörer einen schläfrigen und lustlosen Eindruck und war offenkundig noch nicht einmal in der Lage, einzelne Passagen der zugrunde liegenden Anfrage der Republikaner inhaltlich zu verstehen. Seine wiederholt verworrenen Ausführungen zeugten zumindest nicht von Sachkenntnis.

Den Vogel schoß jedoch der Richter selbst ab, der überhaupt nicht auf die rechtlichen Aspekte des Falles einging, sondern unter Ignorierung des Plädoyers des Verteidigers ein rein politisch gekennzeichnetes Urteil sprach und die Berufung zurückwies.

Nachdem der offenbar gnadenlos überforderte Robenträger allerlei sachfremde Aussagen u.a. über die „europäische Integration“ gemacht hatte, schloß er mit den Worten: „Der Angeklagte will nicht wahrhaben, daß wir hier nicht in einem totalitären, ausländerfeindlichen Staat, sondern in einem demokratischen Rechtsstaat mit Grundfreiheiten leben. Wenn ihnen das nicht paßt, dann können Sie ja auswandern!“

Aufgrund dieser an politischer Einseitigkeit nicht mehr zu übertreffenden Aussage brachen unter den anwesenden Zuhörern lautes Gelächter und hämischer Beifall aus.

Faktisch hat hier jedoch erstmals in der BRD-Justizgeschichte ein Richter offen erklärt, daß er den Aufenthalt von kriminellen und gewalttätigen Ausländern in diesem Land begrüßt bzw. zumindest duldet, während er Deutschen, die auf solche Mißstände hinweisen, die Ausreise aus ihrem eigenen Land nahelegt!

Daß der Richter die Grundfreiheiten, von denen er selbstgefällig schwadronierte, zwar jedem in dieses Land kommenden Kriminellen, jedoch nicht seinen eigenen Landsleuten zu gewähren bereit ist und diese Einheimischen stattdessen unter Beschneidung ihrer Grundrechte aburteilt, sagt über den Zustand der heutigen „Gesellschaft“ und Teile ihres „Justizapparates“ alles aus!

Es zählt in diesem Staat faktisch nicht mehr, was Recht oder Unrecht ist, sondern einzig und allein, was als politisch erwünscht angesehen wird! Der Weg in die nächste totalitäre (Meinungs-)Diktatur ist mit solchen politischen Marionetten in Richterrobe bereits geebnet!

Abgerundet wurde das erbärmliche Gesamtbild dann damit, daß der Richter die Verhandlung schloß, ohne Andreas Burkhardt die an dieser Stelle übliche Rechtsbehelfsbelehrung gegeben zu haben!

Wirklich überrascht darüber war nach diesem Trauerspiel allerdings keiner der Anwesenden mehr!

Es hat sich mit diesem Prozeßtag damit leider eine alte Volksweisheit bewahrheitet, wonach in Deutschland derjenige als gefährlicher gilt, der auf einen Mißstand hinweißt, als derjenige, welcher diesen Mißstand verursacht hat!

Die Republikaner werden gegen dieses Witz-Urteil „im Namen der multikulturellen Gesellschaft“, daß als Schandfleck in die BRD-Justizgeschichte eingehen wird, Revision einlegen und auch weitere Schritte gegen den faktischen Amtsmißbrauch durch den vorsitzenden Richter prüfen.

V.i.S.d.P. Die Republikaner - Stadtratsfraktion Pirmasens - Fraktionsgeschäftsstelle


 
 
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9/9/2010
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